KombiInvest

Ertrag steigern - Kindergärten unterstützen

Ihnen ist die Sicherheit einer Geldanlage wichtig und gleichzeitig wollen Sie an der Marktentwicklung ausgewählter Fonds partizipieren? Dann ist KombiInvest genau das Richtige für Sie! Das Kombinationsprodukt aus Bankanlage und einem ausgewählten Fondsprodukt der Union Investment bietet Ihnen die Chance auf höhere Erträge und unterstützt den Aufbau einer attraktiven und individuellen Vermögensstruktur nach Ihren Wünschen. Pro Anlage spenden wir 25 Euro an Kindergärten in der Region!

Eckdaten

  • Kombi aus Festgeld und Ansparplan
  • Festgeld zu 2,20 % p.a.
  • Laufzeit des Festgeldes: 12 Monate
  • Mindestanlage: 5.000 Euro
  • Höchstanlage: 50.000 Euro
  • Monatlicher Ansparplan in einen Investmentfonds mind. 50 Euro

Es handelt sich um eine Kombination aus Bank- und Fondsanlage. Der Erwerb der Bankanlage ist an den Erwerb der Fondsanlage gekoppelt. Pro Anlage spenden wir 25 Euro an Kindergärten in der Region.

Festgeld

Legen Sie Ihr Geld als Festgeld an! Beim Festgeld Ihrer VR Bank Ried-Überwald eG bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.

Investmentfonds

Streuen Sie mit Investmentfonds Ihr Kapital auf verschiedene Anlageklassen! Nutzen Sie damit die Chancen an den globalen Kapitalmärkten und reduzieren Sie gleichzeitig das Risiko.

Ihre Vorteile bei Investmentfonds

  • Attraktive Ertragschancen an den internationalen Aktien- und Rentenmärkten
  • Risikoreduzierung durch die Kombination von Aktien- und Renteninvestitionen
  • Risikostreuung und professionelles Fondsmanagement sowie Insolvenzschutz durch Sondervermögen
  • Chancen auf Wechselkursgewinne
  • Teilnahme an den Wachstumschancen bestimmter Länder und Regionen 

Ihre Risiken bei Investmentfonds

  • Marktbedingte Kurs- und Ertragsschwankungen sowie Bonitätsrisiken einzelner Emittenten/Vertragspartner
  • Wechselkursschwankungen
  • Erhöhte Wertschwankungen durch Konzentration auf bestimmte Länder und Regionen
  • Erhöhte Wertschwankungen aufgrund der Zusammensetzung des Fonds

Häufige Fragen zum Festgeld

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?

Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich aber für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre VR Bank Ried-Überwald eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Ried-Überwald eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Ried-Überwald eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Häufige Fragen zu Investmentfonds

Was bedeutet "thesaurierend" und "ausschüttend"?

Man unterscheidet thesaurierende Fonds und ausschüttende Fonds. Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge als Dividende an den Anleger ausgezahlt, in der Regel auf ein separat angegebenes Konto. Die Erträge thesaurierender Fonds werden hingegen direkt wieder im Fonds angelegt.

Wann gibt es beim Fondssparen staatliche Förderungen (außerhalb der Altersvorsorge)?

Beim Fondssparen können Sie von der Arbeitnehmersparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) und von der Riester-Zulage profitieren. Union Investment bietet Ihnen verschiedene Aktienfonds, in die Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen einzahlen können und bei denen sie bei Berechtigung die Arbeitnehmersparzulage erhalten können (es gelten Einkommensgrenzen). Sollten Sie nicht förderberechtigt sein oder wollen Sie auf die staatliche Förderung verzichten, können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in weiteren Fonds von Union Investment anlegen. Die Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen erhalten Sie, wenn Sie die Einkommensgrenzen von 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Um die volle staatliche Förderung auszuschöpfen, müssen Sie nur 34 Euro im Monat einzahlen. 

Wann kann ich über mein Guthaben aus einem VL-Vertrag verfügen?

Die Vertragslaufzeit für vermögenswirksame Leistungen (VL) ist sieben Jahre. Davon zahlen Sie Ihre Sparbeiträge sechs Jahre lang in den VL-Vertrag ein. Im Anschluss an die sechs Jahre ruht der Vertrag bis zum Ende des laufenden Jahres. Am nächsten 1. des darauffolgenden Jahres können Sie frei über Ihr Guthaben verfügen und entscheiden, ob Sie den angesparten Betrag weiterhin an Kapitalmärkten investieren wollen oder ihn für eine private Anschaffung einsetzen möchten.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Ried-Überwald eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Ried-Überwald eG bzw. die Union Investment Servicebank AG (USB) führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre VR Bank Ried-Überwald eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung. Informationen zu den Fonds von Union Investment erhalten Sie bei allen Volksbanken und Raiffeisenbanken, direkt bei Union Investment Service Bank AG, Weißfrauenstraße 7, 60311 Frankfurt am Main, unter www.union-investment.de oder telefonisch unter 069 58998-6060.