VR-Komfort

Unser Kontomodell nach Maß ab dem 25.09.2023

Für monatlich 12,90 Euro erhalten Sie:

  • Alle girocards (Ausgabe von Debitkarten) für die Kontoinhaber
  • Alle Buchungsvorgänge*
  • Nutzung der VR-Banking App
  • Nutzung der Kontoauszugsdrucker
  • Abruf elektronischer Kontoauszüge
  • Verfügungen an den Geldautomaten der VR Bank Ried-Überwald eG immer kostenlos. 36 mal pro Jahr an 15.520 genossenschaftlichen Geldautomaten in Deutschland kostenlos, ab der 37. Verfügung innerhalb eines Kalenderjahres pro Verfügung 1,50 €
  • Nutzung unserer Einzahlungsautomaten
  • Alle Überweisungen, online oder beleghaft
  • Bargeldauszahlung an der Kasse
  • Einrichtung, Änderung oder Löschung von Daueraufträgen
  • Echtzeitüberweisungen werden mit 0,50 € pro Buchung bepreist.*
  • girocard für den Bevollmächtigten (Ausgabe von Debitkarten) 18,00 € im Jahr
  • Der Sollzinssatz der eingeräumten Kontoüberziehung beträgt derzeit 12,00 % p.a. Bitte beachten Sie, dass der Dispositionskredit nur für kurzfristigen Kreditbedarf vorgesehen ist. Bei dauerhaftem Kreditbedarf bieten wir Ihnen gerne attraktive Alternativen an.

Allen Kunden bis 30 Jahren bieten wir das "VR-MeinKonto" an.

*Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.    
 

Konditionen bei Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung
  VR-Komfort
Dispositionskredit
(eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) 
Sollzins: 12,00 % p.a. 
Geduldete Überziehung
(den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) 
Sollzins: 17,00 % p.a. 

Informationen zum Angebot

Repräsentatives Beispiel §6a PAngV:

Nettodarlehensbetrag*:  1.000,00 €; Laufzeit: unbefristet; Rückzahlung (Tilgung): jederzeit flexibel; Zinszahlung** (nur bei Nutzung): bei 1.000,00 €: 30,00 €/Quartal; Sollzins (variabel): 12,00 % p.a.

* Bonität vorausgesetzt
** Rechnungstellung erfolgt quartalsweise

Gesetzliche Regelungen

Für die VR Bank Ried-Überwald eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die VR Bank Ried-Überwald eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der VR Bank Ried-Überwald eG für Dispositionskredite.

Die gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.