100 Jahre Weltspartag!

Jetzt mit Fondssparen attraktive Prämien sichern

Wir feiern 100 Jahre Weltspartag und bieten im Rahmen unserer WeltsparwochenPlus zusätzliche Prämien für Neukunden und Bestandskunden. Es gelten die Teilnahmebedingungen*

Bei der Vielfalt an Möglichkeiten zur Geldanlage ist es nicht so einfach, die Richtige für sich zu finden. Vertrauen Sie deshalb nur kompetenten und erfahrenen Experten. Union Investment hat über 65 Jahre Erfahrung mit Investmentfonds und steht Ihnen als starker Partner zur Seite. So können Sie an den Entwicklungen an der Börse teilhaben.

Mit Investmentfonds Vermögen aufbauen

Bei Fonds gilt: Einer für alle, alle für einen

In einem Investmentfonds wird das Kapital aller Anleger wie in einem Topf gesammelt. Die jeweilige Ausrichtung des Fonds entscheidet, in welche Anlagewerte Ihr Geld investiert wird. Dabei wird die Anlage immer über verschiedene Anlagen gestreut. Die Verteilung reduziert Ihr Risikopotenzial. Läuft ein Wert im Fonds an der Börse nicht so gut, kann ein anderer Wert den Verlust vielleicht ausgleichen.

Ihre Vorteile bei Investmentfonds

  • Einstieg bereits ab 25 Euro monatlich (Sparplan oder Einmalanlage)
  • Durch breite Streuung des Kapitals auf verschiedene Anlagewerte weniger Schwankungsintensität als bei einer Geldanlage in Einzelwerte

Ihre Risiken bei Investmentfonds

  • Risiko des Anteilwertrückgangs wegen Zahlungsverzug bzw. -unfähigkeit einzelner Aussteller (Emittenten) bzw. Vertragspartner
  • Risiko marktbedingter Kursschwankungen sowie Ertragsrisiko
  • Einzelfondsspezifisch zusätzliche Risiken wie zum Beispiel erhöhtes Kursschwankungsrisiko bzw. Wechselkursrisiko aufgrund des Anlagespektrums bzw. der Fondsverwaltungstechniken

Teilnahmebedingungen*

Aktionszeitraum vom 28.10.2024 bis 22.11.2024
Die Prämie von 50 Euro wird nur einmal pro Person gezahlt, unabhängig der Anzahl der neuen Fondssparpläne.
Besteht noch kein Fondssparplan im Stammdepot oder handelt es sich um einen Union-Neukunden, erhält er automatisch auch die Union-Prämie (Kopfhörer). Jetzt mehr erfahren
Mitarbeiter und Angehörige der VR Bank Ried-Überwald eG sind von der 50 Euro Aktion mit dem Zuschuss ausgeschlossen.

Häufige Fragen zu Investmentfonds

Was bedeutet "thesaurierend" und "ausschüttend"?

Man unterscheidet thesaurierende Fonds und ausschüttende Fonds. Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge als Dividende an den Anleger ausgezahlt, in der Regel auf ein separat angegebenes Konto. Die Erträge thesaurierender Fonds werden hingegen direkt wieder im Fonds angelegt.

Wann gibt es beim Fondssparen staatliche Förderungen (außerhalb der Altersvorsorge)?

Beim Fondssparen können Sie von der Arbeitnehmersparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) und von der Riester-Zulage profitieren. Union Investment bietet Ihnen verschiedene Aktienfonds, in die Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen einzahlen können und bei denen sie bei Berechtigung die Arbeitnehmersparzulage erhalten können (es gelten Einkommensgrenzen). Sollten Sie nicht förderberechtigt sein oder wollen Sie auf die staatliche Förderung verzichten, können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in weiteren Fonds von Union Investment anlegen. Die Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen erhalten Sie, wenn Sie die Einkommensgrenzen von 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Um die volle staatliche Förderung auszuschöpfen, müssen Sie nur 34 Euro im Monat einzahlen. 

Wann kann ich über mein Guthaben aus einem VL-Vertrag verfügen?

Die Vertragslaufzeit für vermögenswirksame Leistungen (VL) ist sieben Jahre. Davon zahlen Sie Ihre Sparbeiträge sechs Jahre lang in den VL-Vertrag ein. Im Anschluss an die sechs Jahre ruht der Vertrag bis zum Ende des laufenden Jahres. Am nächsten 1. des darauffolgenden Jahres können Sie frei über Ihr Guthaben verfügen und entscheiden, ob Sie den angesparten Betrag weiterhin an Kapitalmärkten investieren wollen oder ihn für eine private Anschaffung einsetzen möchten.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Ried-Überwald eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Ried-Überwald eG bzw. die Union Investment Servicebank AG (USB) führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre VR Bank Ried-Überwald eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.