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Frau die Pflanzen in Töpfen gießt

Wachstumssparen der VR Bank Ried-Überwald eG
 

Profitieren Sie von attraktiven Zinsen mit dem Wachstumssparen

Mit dem Wachstumssparen legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. Das Wachstumssparen bietet Ihnen Zinsen, die zum Laufzeitbeginn fest vereinbart werden.

Laufzeit von 6 Jahren

Garantierte Verzinsung

Zugriff auf Ihr Geld jederzeit möglich

So funktioniert Wachstumssparen

Legen Sie Ihr Geld als Wachstumssparen an. Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.

Individuellen Zugriff vereinbaren

Sie können während der Laufzeit – gegebenenfalls nach Ablauf einer Kündigungssperrfrist – bei Bedarf auf Ihr Geld zugreifen, im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr. Bestimmen Sie individuell, wann Sie über Ihr Geld verfügen.1

1 Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.


Konditionen für das Wachstumssparen mit einer Laufzeit von 6 Jahren

Laufzeit in JahrenZinssatz p.a.
11,60 %
21,75 %
31,80 %
41,80 %
52,00 %
62,50%
Stand 06/2025 

FAQ zum Wachstumssparen

Kann ich das Wachstumssparen vorzeitig kündigen?

Innerhalb des ersten Laufzeitjahres können Sie das Wachstumssparen nicht kündigen. Die Kündigungssperfrist beträgt 1 Jahr. Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie das Wachstumssparen mit einer Kündigungfrist von 3 Monaten kündigen.  Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Sonderzinsvereinbarung führen.

Wann erhalte ich Zinsen?

Die Zinsen werden jeweils nach einem Laufzeitjahr gutgeschrieben. Die Gutschrift kann auch auf vom Wachstumssparen abweichenden Konten gutgeschrieben werden.

Kann die Anlage während der Laufzeit aufgestockt werden?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer